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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2005 - 2 L 283/03   

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https://dejure.org/2005,27367
OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2005 - 2 L 283/03 (https://dejure.org/2005,27367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.05.2005 - 2 L 283/03 (https://dejure.org/2005,27367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 2 L 283/03 (https://dejure.org/2005,27367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 113 I; ; LSA-VwVfG § 48 II; ; LSA-VwVfG § 48 III 1; ; LSA-VwVfG § 50

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensausgleich bei Aufhebung der Baugenehmigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Ausgleich eines Vermögensnachteils; Aufhebung der Genehmigung einer Behörde; Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze und tatsächlicher Feststellungen; Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2005 - 2 L 283/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine (auch) für die Rechtsmittelentscheidung erhebliche, klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der gerichtlichen Klärung bedarf (Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde, 1971, RdNr.106, BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - BVerwG 1 B 23.87 -).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2005 - 2 L 283/03
    Anderenfalls ist die Berufung zuzulassen, wenn entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts in ihrer Richtigkeit zweifelhaft sind; dem Berufungsverfahren ist dann die Prüfung vorbehalten, ob das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig erweist (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
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